
Deponiebetrieb ist ein Oberbegriff für alle Aufgaben und Prozesse, die im laufenden Betrieb einer Müllbeseitigungsanlage anfallen und weder zur Planung einer solchen Anlagen noch zum Bau einer Deponie gehören. Das betrifft unter anderem die Annahmekontrolle der angelieferten Abfälle, die Kontrollanalyse der chemischen Bestandteile sowie Instandhaltung der Anlage – etwa der Abdeckungen und Schutzschichten zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs.
Deponiebetrieb kurz zusammengefasst:
- Der Deponiebetrieb vereint alle Aufgaben und Arbeiten zur Beseitigung von Abfällen, ordnungsgemäßen Lagerung und Verdichtung sowie die Instandhaltung der Deponie.
- Im Einzelnen wird der Deponiebetrieb von den zu deponierenden Abfällen entsprechend der Deponieklasse bestimmt.
- Den rechtlichen Rahmen bildet das Abfallgesetz sowie im Speziellen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Deponieverordnung (DepV).
In Deutschland müssen Deponien und der laufende Betrieb bestimmten Anforderungen entsprechen, die in erster Linie durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt sind. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen der Europäischen Union, die mit dem deutschen Abfallgesetz umgesetzt wurden, sowie Richtlinien der Länder und Kommunen, welche ebenfalls von Deponiebetreibern und Entsorgungsunternehmen eingehalten werden müssen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird weiterhin durch verschiedene Verordnungen ergänzt, etwa die Deponieverordnung (DepV).
Maßgeblich entscheidend für die Sicherheitsbestimmungen und den Deponiebetrieb ist die Klassifizierung der Deponie. Die DepV sieht fünf Deponieklassen vor:
- DK O: Oberirdische Deponie für Inertabfälle
- DK I + II: Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle
- DK III: Oberirdische Deponie für gefährliche Abfälle
- DK IV: Untertagedeponie
Entsprechend der Deponieklasse müssen Zuordnungswerte und -kriterien für die Abfälle und Abfallbeseitigung eingehalten werden. Das betrifft folgende Bereiche des Deponiebetriebs: Verdichtung der Anlage, Kontrolle der Abfälle und Schutzbarrieren, Abdeckung wie auch Deponiegas- und Sickerwasserbehandlung. Weiterhin muss der Deponiebetreiber im laufenden Betrieb Maßnahmen treffen, um von der Deponie ausgehende Belästigungen oder Gefährdungen zu minimieren. Dies bezieht sich auf Staub- und Geruchsemissionen, Brände, Aerosolbildung, Lärm und Verkehr aber auch die Belästigung durch Vögel, Ungeziefer, Insekten oder anderes Getier. Grundsätzlich soll der Deponiebetrieb so gestaltet werden, dass öffentliche Straßen und umliegende Gebiete nicht verschmutzt werden.