Die Müllverbrennung ist eine Form der Abfallentsorgung, genauer gesagt der Abfallbeseitigung. Sie dient aber auch der Kompaktierung von Abfällen zur weiteren Verwertung oder Deponierung. In Deutschland erfolgt die Müllverbrennung in entsprechenden Müllverbrennungsanlagen, die mit wenigen Ausnahmen auch zur Erzeugung von elektrischer Energie, Wärme und Prozessdampf genutzt werden. Anders als die Anforderungen für Deponien wird die Zulassung und der Betrieb von Müllverbrennungsanlagen nicht durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.
Müllverbrennung
Müllverbrennung kurz zusammengefasst:
- In Deutschland ist die Müllverbrennung eine wichtige Säule der Abfallentsorgung und darf nur in Müllverbrennungsanlagen vorgenommen werden, die dem BImSchG entsprechen.
- Müllverbrennung dient der Volumenreduzierung von Abfällen für das spätere Deponieren und Verwerten
- Im Großteil der Müllverbrennungsanlagen in Deutschland wird auch elektrische Energie bzw. Wärme erzeugt. Sie wird zur Stromerzeugung oder in thermischer Form (etwa Fernwärme) genutzt.
Regelungen zur Müllverbrennung in Deutschland
Die thermische Abfallbeseitigung in Form der Müllverbrennung dient in Deutschland in erster Linie der Volumenreduzierung von Abfällen, um diese anschließend auf Mülldeponien zu lagern. Darüber hinaus wird der verbrannte Abfall zur Energieerzeugung genutzt. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird die entstehende Energie nicht als Strom oder Fernwärme verwendet. Im Durchschnitt liegt der energetische Nutzungsgrad der Müllverbrennungsanlagen bei 50%. Müllverbrennungsanlagen, die besonders gut ans Energienetz angebunden sind, können auch deutlich mehr Energie abgeben. Die Verteilung der Müllverbrennungsanlagen in Deutschland ist jedoch recht ungleichmäßig.
In Deutschland darf die Müllverbrennung nur in speziellen Müllverbrennungsanlagen erfolgen – und ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese sind im Fall der Müllverbrennung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt – anders etwa bei der Deponierung von Abfällen, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. dem deutschen Abfallrecht geregelt ist. Im BImSchG sind weiterhin die europäischen Vorgaben zur Müllverbrennung umgesetzt.
Müllverbrennungsanlagen und Verbrennungsformen
In Deutschland gibt es für verschiedene Zwecke bzw. Abfallarten entsprechende Müllverbrennungsanlagen. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Ausführung und im angewandten Verbrennungsverfahren, sondern auch in der Größe. So können etwa kleinere Verbrennungsanlagen direkt in Betriebsnähe liegen. Ein Beispiel wäre eine Verbrennungsanlage in Krankenhäusern, um den medizinischen Abfall direkt beseitigen zu können. Weitere Beispiele sind Verbrennungsanlagen für Klärschlamm oder Sondermüll. Vor der Verbrennung sind die verschiedenen Müllarten zu sortieren und zu trennen
In den meisten Verbrennungsanlagen wird die Rostfeuerung angewandt, bei der der Müll in dosierten Mengen in den Ofenraum befördert und verbrannt wird. Je nach System beträgt die Temperatur in den Verbrennungsräumen bis zu 1.000 °C. Um die toxische Belastung für Mensch und Umwelt zu verringern, müssen die bei der Müllverbrennung entstehenden Rauchgase „nachverbrannt“ werden. Dies erfolgt ebenfalls bei sehr hohen Temperaturen (mindestens 850 °C für zwei Sekunden), damit auch komplexe Kohlenwasserstoffe wie Dioxine zersetzt werden. Genaue Grenzwerte für die Emissionen von Verbrennungsanlagen gibt die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vor.
Die Verbrennungsrückstände werden am Ende der Rostfeuerung in ein Wasserbad angeführt, das als Entschlacker dient. Anschließend erfolgt die Schlackenaufbereitung sowie deren Deponierung oder Verwertung. Schlacke wird in erster Linie als Baumaterial oder Verfüllmenge für Bergwerke verwertet. Asche und Stäube werden in Deutschland vorrangig für das Verfüllen von Salzstöcken verwendet oder im Straßenbau eingesetzt.
Recycling von Abfall und Verbrennungsresten
Im Zuge der Umweltbelastung durch Abfälle und die Müllverbrennung werden auch immer wieder Alternativen zu dieser Form der Abfallbeseitigung diskutiert. Im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird insgesamt die Vermeidung bzw. Reduzierung von Abfällen angestrebt. Um entstandenen Müll bestmöglich wiederverwerten zu können, hat die sortenreine Trennung eine hohe Priorität. So ist es möglich, die genutzten Rohstoffe der Güter, die nun als Abfall in der Müllverbrennung gelandet sind, als Recycling-Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf einzuführen. Bei weniger reinen Abfällen wird immerhin ein Downcycling angestrebt, bevor nicht verwertbarer Müll deponiert wird.