Filterstaub und Filterstaubentsorgung

Bei der Müllverbrennung entstehen Rückstände, darunter Filterstäube aus dem Rauchgas. Die Filterstäube landen zunächst in Filtersystemen der Verbrennungsanlagen, müssen aber ebenso wie Asche und Schlacke ordnungsgemäß entsorgt werden. Nach der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen müssen in Deutschland bestimmte Grenzwerte für Abgase und Emissionen eingehalten werden. Diese gilt es mit speziellen Messgeräten und Kontrollverfahren zu überwachen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Filterstaub und -entsorgung kurz erklärt:

  • Filterstäube entstehen als Rückstände in Müllverbrennungsanlagen.
  • Die Art der Verwertung oder Entsorgung wird von der chemischen Zusammensetzung der Filterstäube bestimmt.
  • In Deutschland wird ein Großteil der Filterstäube in Salzbergwerken eingelagert.

Gesetzliche Regelungen zur Filterstaubentsorgung

Der Umgang mit Filterstaub wird in Deutschland durch das Europäische Abfallverzeichnis, auch Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) genannt, sowie durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Die jeweilige Entsorgung und Verwertung wird in erster Linie von der Gefährlichkeit der Filterstäube bestimmt. Gesondert zu entsorgen sind vor allem Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung, aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen und aus der Abfallmitverbrennung, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten.

Sowohl gefährliche als auch ungefährliche Stäube müssen nach den gesetzlichen Bestimmung umweltverträglich entsorgt, verwertet und deponiert werden. Während ungefährliche Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen als Recycling-Baustoff verwertet werden können, werden gefährliche Stäube in der Regel in Untertagedeponien der Deponieklasse IV eingelagert. In Deutschland findet dies meist in stillgelegten Salzbergwerken statt, unterhalb des Grundwasserspiegels, sodass Umwelt und Mensch möglichst wenig belastet werden.