Unter Entsorgung versteht man in der Abfallwirtschaft einen Oberbegriff für das Beseitigen oder Verwerten von Abfällen. Das umfasst sowohl das Einsammeln von Abfällen durch Entsorgungsunternehmen als auch das Herstellen von Recyclingprodukten zur Wiedereinführung in den Wirtschaftskreislauf oder zum Beispiel als Bergversatz zur Minimierung von Bodensenkungen.

Entsorgung kurz erklärt:
- Die Entsorgung beschreibt sowohl die Beseitigung als auch die Verwertung von Abfällen unterschiedlichster Art.
- Je nach Art und Zusammensetzung können gewisse Abfälle nur in Deponien verbrannt oder gelagert werden. Anderen werden recycelt und verwertet.
- Bei beiden Verfahrensweisen müssen entsprechende gesetzliche Richtlinien eingehalten werden, um Umwelt, Mensch sowie allgemein die Sicherheit (z.B. im Straßenverkehr oder im Bauwesen) zu gewährleisten.
Die Entsorgung ist ein ganz zentraler Bestandteil der Abfallwirtschaft. Sie wird in die Abfallbeseitigung und Abfallverwertung unterteilt. Die Abfallbeseitigung beschreibt die Abgabe der Abfälle an die Umwelt unter Berücksichtigung und Einhaltung definierter Grenzwerte und Vorschriften. Weiterhin kann die Abfallbeseitigung die Überführung in ein Entlager bedeuten, was in erster Linie radioaktive Abfälle betrifft. Als Entlager dienen zum Beispiel ehemalige Bergwerke, Salzstöcke und Untertagedeponien. Mit der Abfallverwertung ist das Recycling von Abfällen oder die anderweitige Nutzung gemeint – etwa die thermische Verwertung oder das Versetzen von Hohlräumen zur Vermeidung oder Verringerung von Bodenschäden.
Da die Menschheit große Mengen an Müll produziert und für diesen nicht ausreichen Deponiefläche zur Verfügung steht, wächst die Bedeutung der Abfallverwertung in der Abfallwirtschaft und insgesamt in der Wirtschaft. Um regulierende Rahmenbedingungen zu schaffen, hat die Bundesregierung unter anderem in 2001 die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als Umsetzung des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK) eingeführt. Gleichzeitig ist die AVV eine der wichtigsten Rechtsverordnungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Speziell die Mineralstoffentsorgung – als das Recycling von mineralischen Abfällen – ist ein wichtiger Prozess. Mineralische Abfällen fallen nicht nur in sehr großen Mengen in der Wirtschaft – etwa im Bauwesen, in der Industrie oder in Müllverbrennungsanlagen – an. Sie lassen sich zudem gut verwerten, etwa als Sekundärbaustoffe bzw. Recycling-Baustoffe oder als Bergversatz.