Deponie/Deponienotstand

Als Deponie wird eine bauliche und technische Anlage bezeichnet, die zur dauerhaften Entsorgung von Abfällen dient. Neben der Lagerung auf Deponien erfolgt die Abfallbeseitigung auch durch Müllverbrennung, Müllverwertung und Verklappung. Da die Abfallbeseitigung beziehungsweise Lagerung von Abfällen nicht zur Belastung der Umwelt werden soll, müssen gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Diese umfassen europäische, nationale und kommunale Richtlinien

Deponie kurz erklärt:

  • Eine Anlage, die zur umweltverträglichen Lagerung von Abfällen geeignet ist, wird als Deponie bezeichnet.
  • In Deutschland ist die Entsorgung (sowohl Beseitigung als auch Verwertung) von Abfällen durch das Abfallrecht und verschiedene Verordnungen geregelt.
  • Viele Bundesländer berichten von einer Deponieknappheit, sodass die vorhandenen Deponien (nach aktueller Rechtslage) bereits in wenigen Jahren voll sind.

Deponie – Begriffserklärung und Klassifizierung

In § 3 Nr. 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird eine Deponie wie folgt definiert: „Deponien im Sinne dieses Gesetzes sind Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien). Zu den Deponien zählen auch betriebsinterne Abfallbeseitigungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen, in denen ein Abfallerzeuger die Abfallbeseitigung am Erzeugungsort vornimmt.“

Eine Deponie dient der ordnungsgemäßen Beseitigung beziehungsweise Lagerung von Abfällen und muss sowohl baulich als auch technisch als Deponieanlage geeignet sein. Ziel ist unter anderem die Ablagerung von Müll mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Das umfasst in erster Linie eine Barriere gegen Verschmutzung des Grundwassers und Bodens. Möglich sind hier natürliche geologische Böden z. B. aus Lehm. Auch die nachfolgenden Schutzschichten wie die Dichtungs- oder Entwässerungsschicht müssen speziell für die Müllbeseitigung geeignet sein und gewissen Vorgaben entsprechen. Weiterhin müssen Deponien durch eine Umzäunung vor illegaler Müllbeseitigung geschützt sein.

In Deutschland werden Deponien nach der Deponieverordnung (DepV) in fünf Klassen unterteilt (DK 0, I, II, III, IV). Die Zuordnung erfolgt je nach Aufbau der Anlage in Zusammenhang mit der Gefährlichkeit der zu lagernden Abfälle. Während die Deponieklassen 0 bis III oberirdisch liegen, bezeichnet die Klasse IV eine unterirdische Deponie für gefährliche Abfälle – etwa in einem Bergwerk oder einer vollständig vom Gestein eingeschlossenen Kaverne.

Gefahren bei Müllbeseitigungsanlagen

Zu den größten Herausforderungen der Mülldeponien zählt der Umweltschutz. Zu den Problemen zählen sowohl die Absicherung des Grundwassers vor Verunreinigung sowie der sogenannte Deponiebrand. Dieser entsteht in erster Linie bei nicht verdichteten organischen Abfällen, die sich entweder selber entzünden können oder durch Fremdeinwirkung in Brand gesteckt werden. Dies stellt nicht nur eine unmittelbare Gefahr durch Feuer dar. In der Regel werden hochgiftige Abgase freigesetzt, die Menschen und Umwelt schaden.

Deponienotstand in vielen Bundesländern

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen Bundesländer für mindestens zehn Jahre im Voraus ausreichend Deponiekapazitäten zur Verfügung haben. In vielen Ländern ist aber bereits jetzt ein Deponienotstand absehbar. Das hat verschiedene Konsequenzen. Zum einen sind die Kapazitäten in den Bundesländern ungleichmäßig verteilt, sodass Bauunternehmer ihre mineralischen Abfälle wie Bauschutt zu anderen Deponien transportieren müssen. Das sorgt nicht nur für erhöhte Kosten, sondern für zusätzliche Umweltbelastung durch den Transport. Zum anderen muss neuer Deponieraum geschaffen werden. Bis zur Inbetriebnahme einer neuen Müllbeseitigungsanlage vergehen aber in der Regel drei bis fünf Jahre. Weiterhin sorgen steigende Mengen an Bauabfällen und die zunehmende Umweltbelastung durch mehr Müll für Probleme.

Eine praktikable Alternative zur Müllbeseitigung auf Deponien ist die Verwertung von mineralischen Bauabfällen – etwa als Sekundärbaustoffe oder Bergversatz zur Verfüllung von unterirdischen Hohlräumen sowie Baumaterial zum Einsatz im Straßen- und Wegebau. Für gewöhnlich ist das Baustoff-Recycling umweltverträglicher und kostengünstiger.